Kurz gesagt: In Basel gehen Baubegehren an das kantonale Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Ein beheizter Pool über 8 m³ darf nur mit erneuerbarer Energie oder Abwärme betrieben werden. Bei städtischen Gärten entscheidet oft die Zufahrt.
Was hier gilt
- Zuständig: Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Fragen Sie dort zuerst nach dem richtigen Verfahren.
- Heizen: Nur erneuerbare Energie oder Abwärme, Wärmepumpe mit Abdeckung. Siehe Heizung und Abdeckung.
Worauf Sie in der Stadt achten
- Enge Zufahrt: Lässt sich ein Fertigbecken überhaupt anliefern, oder wird vor Ort gebaut?
- Aushub: Wohin mit dem Material, wenn kein Lastwagen nahe an den Garten kommt?
- Nachbarschaft: Reihenhausgärten liegen nahe beieinander. Reden Sie früh über Baulärm und Technik.
Das sind Fragen für die Besichtigung, keine Aussage über Ihr Grundstück.
Quellen
- Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt
- Kanton Basel-Stadt: Energiegesetz (SG 772.100), § 10
- Kanton Basel-Stadt: Energieverordnung (SG 772.110), Stand 1. Januar 2026
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.