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Bewilligung

Baubewilligung für den Pool in Basel-Stadt und Baselland

Kurz gesagt: Im Baselbiet brauchen fest installierte Pools grundsätzlich eine Baubewilligung im ordentlichen Verfahren, der Abstand zur Grenze beträgt 2 m. In Basel-Stadt nimmt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat Baubegehren entgegen. Klären Sie Ihr Vorhaben früh dort ab, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Haus von oben mit kleinem Pool im Garten
Beispiel: Pool auf einem kleinen Grundstück. Foto: Jose Monica, CC BY 4.0

Kanton Basel-Landschaft

  • Zuständig: Das kantonale Bauinspektorat in Liestal.
  • Bewilligung: Für bauliche Anlagen über oder unter der Erde ist eine Baubewilligung erforderlich (§ 120 RBG). Freistehende, fest installierte Whirlpools, Hot Pots und Aufstellpools werden grundsätzlich im ordentlichen Verfahren bewilligt.
  • Ausnahmen: Keine Baubewilligung braucht ein Aufstellpool, der als saisonale Anlage im Herbst wieder abgeräumt wird, oder der im Gebäude, unter einem Vordach oder auf dem Balkon steht. Aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen für solche Pools sind meldepflichtig.
  • Grenzabstand: Ohne schriftliche Zustimmung der Nachbarschaft muss ein Schwimmbad 2 m Abstand zur Grenze halten (§ 57 Abs. 4 RBV), egal wie gross es ist und ob der Rand über oder unter dem Terrain liegt. Die Zustimmung reichen Sie mit dem Baugesuch ein.
  • Wald, Gewässer, Bahn, Friedhof: Hier lässt sich der Abstand auch mit Zustimmung nicht einfach unterschreiten, sofern keine Strasse dazwischen liegt. Es gelten Baulinien oder die Abstände nach § 95 RBG.
  • Schwimmteich: Hat er eine Schwimmzone, ist er grundsätzlich beim Bauinspektorat bewilligungspflichtig, der befestigte Teil braucht 2 m Abstand.
  • Überdachung: Dafür gibt es ein eigenes Praxisblatt des Bauinspektorats.

Kanton Basel-Stadt

  • Zuständig: Das kantonale Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI), auch für Riehen und Bettingen.
  • Bewilligung: Eine eigene Praxisregel für private Gartenpools haben wir beim Kanton nicht gefunden. Fragen Sie das BGI direkt, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt, und halten Sie Plan, Masse und Technik bereit.
  • Heizung: Beheizte Freiluftbäder über 8 m³ dürfen nur mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme betrieben werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur mit Abdeckung gegen Wärmeverluste erlaubt. Mehr unter Heizung und Abdeckung.

Ausserhalb der Bauzone

Ein Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft betraf ein fest mit dem Boden verbundenes Schwimmbad in der Landwirtschaftszone: Dort hing die Baubewilligung an einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG. Liegt Ihr Grundstück nicht klar in der Bauzone, klären Sie das zuerst.

So gehen Sie vor

  1. Zone und Grenzabstände klären, Parzellenplan bereitlegen.
  2. Mit dem Nachbarn reden, falls Sie näher als 2 m an die Grenze wollen.
  3. Beim Kanton nachfragen, welches Verfahren gilt.
  4. Offerten einholen und fragen, wer das Baugesuch erstellt.

Häufige Fragen

Braucht ein Aufstellpool eine Bewilligung?

Im Baselbiet nicht, wenn er als saisonale Anlage im Herbst wieder abgeräumt wird. Bleibt er fest installiert, grundsätzlich schon. In Basel-Stadt fragen Sie das Bau- und Gastgewerbeinspektorat.

Wer erstellt das Baugesuch?

Das ist nicht festgelegt. Fragen Sie den Poolbauer, ob er das übernimmt und was es kostet, damit es in der Offerte steht.

Kann der Nachbar den Abstand erlauben?

Im Baselbiet ja, schriftlich und zusammen mit dem Baugesuch. Ausgenommen sind Abstände zu Wald, Gewässern, Schienen und Friedhöfen.

Quellen

Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.

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