Kurz gesagt: Auch in Riehen und Bettingen ist das kantonale Bau- und Gastgewerbeinspektorat zuständig. In Riehen prüft zudem die Ortsbildkommission die Gestaltung, ihre Entscheide sind für das Inspektorat verbindlich.
Riehen
- Baubegehren: Beim kantonalen Bau- und Gastgewerbeinspektorat, das auch entscheidet. Gemeinderat, Ortsbildkommission und Fachstellen der Gemeinde nehmen Stellung.
- Beratung vor der Eingabe: Die Ortsbildkommission berät laut Gemeinde donnerstags von 8.00 bis 9.30 Uhr, nach Voranmeldung.
- Kanalisation: Hängt sie mit einem Baubegehren zusammen, wird die Bewilligung Teil der Baubewilligung. Ohne Baubegehren geht das Gesuch direkt an die Gemeinde.
Bettingen
Auch hier führt das kantonale Inspektorat das Verfahren. Fragen Sie früh, welche Unterlagen nötig sind.
Heizen
Das kantonale Energiegesetz gilt auch hier: Über 8 m³ nur erneuerbare Energie oder Abwärme, siehe Heizung und Abdeckung.
Quellen
- Gemeinde Riehen: Bauen
- Gemeinde Bettingen: Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
- Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt
- Kanton Basel-Stadt: Energiegesetz (SG 772.100), § 10
Abgerufen am 4. November 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich sind die genannten Stellen.